Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs- und Anprobetermine erheben wir eine Gebühr von 100 CHF, die aber bei einem Brautkleidkauf mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Ab 4 Personen wird eine Gebühr von 150 CHF verrechnet die beim kauf des Traumkleides entfällt. Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsinhaberin Tina Mitterhofer und schriftlich möglich. Heisst wir als Geschäft müssen deine Anfrage an mehr Begleitpersonen bestätigen. Sollte das nicht der Fall sein und die Braut kommt mit mehr Begleitpersonen wie vereinbart, kann Mitterhofer-Brautmode den Termin verweigern. Die Braut muss für den Schaden aufkommen und die Gebühr bezahlen.

Terminabsagen mindestens 48 Stunden vorher. Ansonsten wird der volle Beratungsbetrag in Rechnung gestellt.

Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt. 

Wir akzeptieren Barzahlung,  Kreditkarten und EC-Zahlung.  Schecks werden nicht angenommen. Bei Kaufverträgen von Brautkleider bei denen das Kleid beim Hersteller noch neu bestellt werden muss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % sofort fällig. Die Restzahlung per Rechnung innert 3 Tagen. Nach 10 Tagen verzug wird die Rechnung dem Betreibungsamt übergeben. Mehrkosten trägt die Braut. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Mitterhofer-Brautmode. Mitterhofer Brautmode kann bei Zahlungsverzug die Produktion des Kleides stoppen, bis der volle Betrag beglichen ist. Die Braut muss damit rechnen das in diesem Fall das Kleid nicht mehr Pünktlich zur Hochzeit fertig wird. Für diesen Fall übernimmt Mitterhofer Brautmode keine Verantwortung oder Haftung. Mitterhofer Brautmode ist kein Kreditinstitut. Die Abholung des Kleides ist spätestens 1 Monat nach Eingang des Kleides fällig.

 Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Mitterhofer-Brautmode nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Heisst, die Zahlung wird der Braut zurückerstattet. Allerdings nur, wenn die Braut die Zahlung pünktlich beglichen hat.

Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsinhaberin Tina Mitterhofer und schriftlich möglich. Änderungen werden in unserem Hause durch einen selbständigen Schneider angeboten, diese sind aber nicht im Kaufpreis inbegriffen und müssen von der Braut selbst getragen werden. Jede Braut hat die Möglichkeit einen anderen Schneider für die Änderungen aufzusuchen.

Alle Brautkleider sind vom Umtausch ausgeschlossen. Terminabsagen mindestens 48 Stunden vorher. Ansonsten wird der volle Beratungsbetrag in Rechnung gestellt

Da Kleider die auf Mass bestellt werden, nicht zuvor beim Hersteller probiert werden können, können trotz Massanfertigung noch kleine Änderungen nötig sein. Dazu gehört in jedem Fall die Länge des Kleides. Diese muss auch bei einer Massanfertigung separat bei einem Schneider durchgeführt werden. Ausnahmen müssen mit dem jeweiligen Hersteller abgesprochen werden. 

Die Kosten hierfür sind von der Braut selbst zu tragen. 

Bei Mietkleidern dürfen keine Änderungen gemacht werden. Wenn sich die Braut für ein Kleid entscheidet muss es passen. Lediglich die Länge kann durch Umnähen Angepasst werden. Diese Kosten trägt die Braut. Nach der Hochzeit muss das Kleid gereinigt werden und die kleinen Anpassungen wieder Rückgängig gemacht werden. Auch diese Kosten trägt die Braut

Wird von der Braut ein Kleid bestellt welches nicht bei uns im Salon probiert werden kann, da es bei uns nicht in der Kollektion vorhanden ist, ist die Bestellung dieses Kleides auf eigenes Risiko zu tragen. 

Das Kleid muss auch bei nicht gefallen abgeholt und vollständig bezahlt werden. 

Bei einem Mangel hat die Kundin/der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Wandel und Minderung sind ausgeschlossen. Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid oder der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen. 

Mängelrügen werden nach Verlassen der Ware unseres Hauses nicht anerkannt.

Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen. Dies gilt auch unter normaler und einfacher Fahrlässigkeit. 

Ort der Aufbewahrung ist entweder der Lagerraum bei Mitterhofer-Brautmode oder beim Schneider

Die Brautboutique ist mit Bild und Ton Video Überwacht. Die Aufnahmen können bei Diebstahl oder Rechtsstreitigkeiten als Beweismaterial benutzt werden.